Vom Mofa bis zum Bus: bei uns erlernst Du fahrerisches Können, Verkehrssicherheit, alltägliche Verkehrssituationen und vorausschauendes und ökonomisches Fahren! Detaillierte Informationen zu den einzelnen Klassen erhälst Du direkt bei uns! Ruf einfach an oder komm in eine unserer Fahrschulen!
Leichte zweirädrige Kleinkrafträder mit
Dreirädrige Kleinkrafträder mit
Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit
Krafträder mit
auch mit Beiwagen.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
Krafträder mit
auch mit Beiwagen.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
Leistung von mehr als 15 kW
oder
Krafträder mit
auch mit Beiwagen.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
Leistung von mehr als 15 kW
oder
Kraftfahrzeuge
auch mit Anhänger
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit
zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg
Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg
Der B197 erlaubt es uns, die Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Schaltgetriebe und Automatikgetrieben zu kombinieren. Die praktische Prüfung kann dann auf einem Auto mit Automatikgetriebe stattfinden. Dabei entstehen für Dich keine einschränkungen im Führerschein.Das bedeutet eine komplett neue Möglichkeit den Autoführerschein zu erwerben.
gültig für: alle Kraftfahrzeuge mit maximal 3.500 kg zG (zulässige Gesamtmasse) und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zG. Es darf höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz geben. Wiegt der Anhänger mehr als 750 kg darf das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination maximal 3.500 kg betragen.
Alter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren
Sonstige Regelungen: Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen; Einschluss der Klassen L und AM; Wegfall der Bestimmung „zG des Anhängers darf maximal der Leermasse des Zugfahrzeugs entsprechen“.
Kraftfahrzeuge
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit
Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit
Kraftfahrzeuge
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
Zugfahrzeug der Klasse C in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Kraftfahrzeuge
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
Zugfahrzeug der Klasse D1 in Kombination mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Kraftfahrzeuge, gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
Zugfahrzeug der Klasse D in Kombination mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg
die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)
Die Grundidee dieser Führerscheinklasse ist es, jungen Fahrern mehr Sicherheit und Praxiserfahrung durch das Fahren mit einem Begleiter zu geben, um dadurch die Unfallhäufigkeit gerade bei Fahranfängern zu verringern.
Zum Erwerb dieses Führerscheins sind einige Voraussetzungen zu beachten:
!Grundsätzlich gilt diese Prüfbescheinigung nicht im Ausland!
Für Österreich gibt es jedoch ein Abkommen, welches das begleitete Fahren zulässt!
Zur Sicherheit sollte jedoch immer aktuell bei der Bezirkshauptmannschaft in Linz nachgefragt werden.
Das Fahren mit Automatik-Fahrzeugen wir die Zukunft sein. Bereits jetzt gibt es kaum noch Neuwagen mit Schaltgetriebe.
Die Ausbildung auf einem Automatik-Fahrzeug ist bereits jetzt bei uns möglich. Nach bestandener Prüfung wird sodann der Vermerk „Automatik“ bei der Klasse B eingetragen. Das Fahren eines Schaltgetriebe-Fahrzeuges ist damit nicht erlaubt.
Ab dem 01.04.2021 wird eine neue Führerscheinausbildung eingeführt: der Erwerb der Schlüsselzahl 197 zum Erwerb der Klasse B.
Genau bedeutet dies:
Es gibt gewisse Einschränkungen bei weiterführenden Fahrerlaubnisklassen (z.B. BE). Dazu beraten wir euch gerne!
Eure Vorteile:
Auch in unserer Fahrschule ist der Erwerb der Eignung für die Schlüsselzahl 196 zu Fahrerlaubnisklasse B möglich!
Damit ist man zum Führen von Krafträdern berechtigt,
Die vorgeschriebene Mindestausbildung umfasst
Die Fahrschule erteilt den Nachweis über die Teilnahme, wenn die Eignung vorliegt (kann auch mehr Schulungsstunden bedeuten).
Mit dem Teilnahmenachweis kann die Schlüsselzahl bei der zuständigen Behörde eingetragen werden (muss innerhalb eines Jahres sein).
Aber Achtung! – Diese Berechtigung gilt nur im Inland!
Weitere Informationen gibt es direkt bei uns!
Hauptstelle Passau
Bayerwaldstr. 3
94034 Passau
Zweigstelle Salzweg
Büchlbergerstr. 12
94121 Salzweg
Zweigstelle Tiefenbach
Weideneckerstr. 5
94113 Tiefenbach
Zweigstelle Büchlberg
Hauptstr. 4
94124 Büchlberg