Ausbildung in allen Klassen

Unser Know-how – Dein Vorteil!

Wir wollen, dass Du sicher fährst!

Diese Fahrerlaubnisklassen gibt es in der Bundesrepublik Deutschland:

Vom Mofa bis zum Bus: bei uns erlernst Du fahrerisches Können, Verkehrssicherheit, alltägliche Verkehrssituationen und vorausschauendes und ökonomisches Fahren! Detaillierte Informationen zu den einzelnen Klassen erhälst Du direkt bei uns! Ruf einfach an oder komm in eine unserer Fahrschulen!

Leichte zweirädrige Kleinkrafträder mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
  • einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und
  • einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW

Dreirädrige Kleinkrafträder mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder von nicht mehr als 500 cm3 (bei Selbstzündungsmotoren) und
  • einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW und
  • einer Masse in fahrbereitem Zustand ≤ 270 kg und
  • höchstens zwei Sitzplätzen einschl. Fahrersitz

Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder von nicht mehr als 500 cm³ (bei Selbstzündungsmotoren) und
  • einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW (Klasse L6e-A) bzw. 6 kW (Klasse L6e-B) und
  • einer Masse in fahrbereitem Zustand < 425 kg,
  • höchstens zwei Sitzplätzen einschl. Fahrersitz

Krafträder mit

  • Hubraum von nicht mehr als 125 cm³,
  • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg,


auch mit Beiwagen.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

  • symmetrisch angeordneten Rädern und
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • Leistung von bis zu 15 kW

Krafträder mit

  • Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg,


auch mit Beiwagen.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

  • Leistung von mehr als 15 kW

    oder

  • mit symmetrisch angeordneten Rädern und
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • Leistung von mehr als 15 kW.

Krafträder mit

  • Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h,

auch mit Beiwagen.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

  • Leistung von mehr als 15 kW

    oder

  • mit symmetrisch angeordneten Rädern und
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • Leistung von mehr als 15 kW.

Kraftfahrzeuge

  • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit

  • zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
  • zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg

Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg

Der B197 erlaubt es uns, die Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Schaltgetriebe und Automatikgetrieben zu kombinieren. Die praktische Prüfung kann dann auf einem Auto mit Automatikgetriebe stattfinden. Dabei entstehen für Dich keine einschränkungen im Führerschein.Das bedeutet eine komplett neue Möglichkeit den Autoführerschein zu erwerben.

gültig für: alle Kraftfahrzeuge mit maximal 3.500 kg zG (zulässige Gesamtmasse) und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zG. Es darf höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz geben. Wiegt der Anhänger mehr als 750 kg darf das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination maximal 3.500 kg betragen.

Alter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren

Sonstige Regelungen: Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen; Einschluss der Klassen L und AM; Wegfall der Bestimmung „zG des Anhängers darf maximal der Leermasse des Zugfahrzeugs entsprechen“.

Kraftfahrzeuge

  • mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit

  • einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr 3.500 kg und
  • zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg.

Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit

  • Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg und
  • zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg

Kraftfahrzeuge

  • mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

Zugfahrzeug der Klasse C in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Kraftfahrzeuge

  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer und
  • Länge nicht mehr als 8 m,

auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

Zugfahrzeug der Klasse D1 in Kombination mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Kraftfahrzeuge, gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg

Zugfahrzeug der Klasse D in Kombination mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg

  • Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h

die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)

  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinenselbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern

Begleitetes Fahren mit 17 (B17)

Die Grundidee dieser Führerscheinklasse ist es, jungen Fahrern mehr Sicherheit und Praxiserfahrung durch das Fahren mit einem Begleiter zu geben, um dadurch die Unfallhäufigkeit gerade bei Fahranfängern zu verringern.

Zum Erwerb dieses Führerscheins sind einige Voraussetzungen zu beachten:

  • bis zum 18. Geburtstag darf nur mit einem Begleiter gefahren werden
  • der Begleiter muss mindestens 30 Jahre alt sein, seinen Führerschein Klasse B mindestens 5 Jahre besitzen und max. 1 Punkt im Verkehrszentralregister haben
  • der Begleiter muss namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen werden (es sind auch mehrere Begleiter möglich)
  • mit 16 1/2 Jahren kann die Ausbildung in der Fahrschule frühestens begonnen werden
  • mit Vollendung des 17. Lebensjahres wird nach bestandener Prüfung eine Prüfbescheinigung ausgehändigt
  • mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird die Prüfbescheinigung durch den normalen Führerschein ersetzt
  • (Achtung: die Prüfbescheinigung ist nur bis zu drei Monaten nach dem 18. Geburtstag gültig!)

 

!Grundsätzlich gilt diese Prüfbescheinigung nicht im Ausland!

Für Österreich gibt es jedoch ein Abkommen, welches das begleitete Fahren zulässt!

Zur Sicherheit sollte jedoch immer aktuell bei der Bezirkshauptmannschaft in Linz nachgefragt werden.

Automatik-Ausbildung und Erwerb der Schlüsselzahl B 197

Das Fahren mit Automatik-Fahrzeugen wir die Zukunft sein. Bereits jetzt gibt es kaum noch Neuwagen mit Schaltgetriebe.

Die Ausbildung auf einem Automatik-Fahrzeug ist bereits jetzt bei uns möglich. Nach bestandener Prüfung wird sodann der Vermerk „Automatik“ bei der Klasse B eingetragen. Das Fahren eines Schaltgetriebe-Fahrzeuges ist damit nicht erlaubt.

Ab dem 01.04.2021 wird eine neue Führerscheinausbildung eingeführt: der Erwerb der Schlüsselzahl 197 zum Erwerb der Klasse B.

Genau bedeutet dies:

  • entweder:
    1. Ausbildung auf einem Automatik-Fahrzeug
    2. Prüfung beim TÜV auf einem Automatik-Fahrzeug → vorerst dann nur Berechtigung zum Führen eines Automatik-Fahrzeuges!
    3. danach Absolvierung von 10 Stunden auf einem Schaltgetriebe-Fahrzeug
    4. 15-minütige Testfahrt beim Fahrlehrer auf einem Schaltgetriebe-Fahrzeug
    5. nach erfolgreichem Ablegen der Testfahrt, kann die Schlüsselzahl B 197 eingetragen werden, was zum Führen eines Schaltgetriebe-Fahrzeuges berechtigt
  • oder:
    1. kombinierte Ausbildung Automatik und Schaltgetriebe 
    2. Ablegung der Testfahrt beim Fahrlehrer auf einem Schaltgetriebe-Fahrzeug
    3. Ablegung der Prüfungsfahrt beim TÜV auf einem Automatik-Fahrzeug

Es gibt gewisse Einschränkungen bei weiterführenden Fahrerlaubnisklassen (z.B. BE). Dazu beraten wir euch gerne!

Eure Vorteile:

  • stressfreieres Erlernen der Fahrtechnik mit einem Automatik-Fahrzeug
  • Möglichkeit der kombinierten Ausbildung
  • keine Mehrkosten; möglicherweise Kostenersparnis, da schnelleres Lernen am Automatik- 
  •  Fahrzeug und „einfacherer“ Prüfung ohne schalten
  • Keine Beschränkung im Ausland durch die Schlüsselzahl!

Fahrerschulung zum Erwerb der Schlüsselzahl 196 zur Fahrerlaubnis der Klasse B

Auch in unserer Fahrschule ist der Erwerb der Eignung für die Schlüsselzahl 196 zu Fahrerlaubnisklasse B möglich! 

Damit ist man zum Führen von Krafträdern berechtigt,

  • mit einem Hubraum von bis zu 125 cm
  • einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,1 kW/kg.
  • Folgende Voraussetzungen muss der Bewerber mitbringen:
  • Mindestalter von 25 Jahren.
  • Im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B seit mindestens 5 Jahren

Die vorgeschriebene Mindestausbildung umfasst

  • eine theoretische Schulung von mindestens 4 x 90 Minuten und
  • eine praktische Schulung von mindestens 5 x 90 Minuten.

Die Fahrschule erteilt den Nachweis über die Teilnahme, wenn die Eignung vorliegt (kann auch mehr Schulungsstunden bedeuten).

Mit dem Teilnahmenachweis kann die Schlüsselzahl bei der zuständigen Behörde eingetragen werden (muss innerhalb eines Jahres sein).

Aber Achtung! – Diese Berechtigung gilt nur im Inland!

Weitere Informationen gibt es direkt bei uns!